Am frühen Abend des 01.09.2017 wurde eine Rettungsdienstbesatzung auf den Sportplatz nach
Hüttigweiler gerufen, da eine gestürzte Person nicht mehr alleine aufstehen konnte.
Vor Ort konnten die Rettungskräfte einen 61jährigen Mann aus Hüttigweiler antreffen, der
mittlerweile wieder auf den Beinen war. Der Mann, der den Rettungskräften persönlich bekannt war,
wollte sich allerdings nicht helfen lassen. Da die Rettungskräfte bei dem Mann Alkoholgeruch
wahrnehmen und sein Auto auf dem Parkplatz feststellen konnten, forderten sie ihn auf, dass Auto
stehen zu lassen und nicht mehr selbst zu fahren.
Als die Rettungskräfte später am Abend an der Wohnanschrift des Mannes vorbeikamen, konnten sie
den Pkw vor dem Anwesen feststellen und beobachten, wie der 61jährige gerade dabei war mit
seinem Hund ins Haus zu gehen.
Nun wurde die Polizei von den Rettungskräften hinzugezogen, da der Verdacht einer
Trunkenheitsfahrt im Raum stand.
Durch Kollegen der PI Neunkirchen wurde die Wohnanschrift aufgesucht und auf Klingeln wurde
ihnen die Haustür geöffnet. Nach Belehrung gab der Mann an, auf dem Sportplatz gewesen zu sein,
hätte aber erst zuhause Alkohol getrunken.
Nach einem freiwilligen Atemalkoholtest gegen 20:30 Uhr mit dem Ergebnis von 2,20 Promille,
gestand er auch die vorherige Trunkenheitsfahrt ein.
Nach der Blutprobenentnahme und der Beschlagnahme seines Führerscheins konnte der 61jährige
wieder entlassen werden. Auf ihn wartet nun eine Strafanzeige gemäß § 316 StGB.
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CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier