Die Bedingungen für die Förderung von sozialem Wohnungsbau, die die Landesregierung im Januar 2017 erlassen hat, sind nicht ausreichend, um kostendeckend Sozialwohnungen neu zu errichten. Das hat Oberbürgermeisterin Charlotte Britz Ende Juli Bauminister Klaus Bouillon in einem Schreiben mitgeteilt und eine zeitnahe Überprüfung der Richtlinien gefordert. „Das Land hat zwar deutlich nachgebessert, aber es bleibt trotz Inanspruchnahme der höchstmöglichen Fördermittel eine Deckungslücke. So können wir mit unserer städtischen Wohnungsbaugesellschaft nicht wirtschaftlich investieren. Das haben unsere Berechnungen ergeben“, so die Verwaltungschefin.

Die Baukostensenkungskommission des Bundes hat in ihrem Bericht vom November 2015 festgestellt, dass die Erstellungskosten für ein Mehrfamilienhaus im mittleren Standard im Mittel 2.630 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche brutto betragen. Hierbei sind Baulandpreise und weitere Erschließungskosten noch gar nicht berücksichtigt. Dadurch wird deutlich, dass die Förderbedingungen des Landes, die maximal 1.000 Euro pro Quadratmeter berücksichtigen, zu keiner wirtschaftlich vertretbaren Neubautätigkeit führen können.

Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag zum Thema Wohnraumförderung grundsätzlich das Ziel definiert, zukünftig mehr Wohnungen im niedrigen Preissegment schaffen zu wollen. Neben der finanziellen Förderung ist hier ausdrücklich eine mögliche Reduzierung von Vorgaben und Standards zur Senkung von Baukosten aufgeführt. Die Stadtverwaltung würde sich hier gerne mit ihren Fachleuten einbringen, um konkrete Vorschläge zu erarbeiten. Das neu geschaffene Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen könnte eine geeignete Plattform hierfür sein, allerdings ist hier außer einer Auftaktveranstaltung vom Anfang dieses Jahres, bislang keine weitere Bewegung sichtbar.

„Wir haben in Saarbrücken dringenden Bedarf am Neubau öffentlich geförderter Wohnungen. Ich habe daher der Landesregierung Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen unterbreitet:

  • Anhebung des Fördersatzes von bisher 1.000 Euro je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche auf 1.900 Euro je Quadratmeter, bei Beibehaltung des Tilgungszuschusses von 25 vom Hundert bei einer Belegungsbindung von 20 Jahren.
  • Anhebung der Eingangsmiete von bislang 5,90 Euro auf 6,10 Euro. Dieser Betrag bewegt sich innerhalb der Kosten der Unterkunft bei Berücksichtigung einer angemessenen Wohnungsgröße.

Wenn man sich vor Augen hält, dass Bauprojekte von der Planung bis zur Bezugsfertigkeit auch bei optimalen Randbedingungen circa zwei Jahre benötigen, sehe eine gewisse Dringlichkeit bei der Lösung der Probleme, damit sich der steigende Wohnraumbedarf im sozialem Wohnungsbau nicht zu einem Wohnungsnotstand entwickelt“, so OB Britz abschließend in ihrem Schreiben an die Landesregierung.

 

 

 

 

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CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier