Innenminister Bouillon erneuert Forderung nach härteren Strafen

„Ich verurteile den Vorfall in Nohfelden auf das Schärfste und fühle mich erneut bestätigt in meiner Forderung nach härteren Strafen bei Gewalt gegen unsere Polizei und unsere Einsatzkräfte. Diejenigen, die tagtäglich um die Sicherheit der Bevölkerung bemüht sind und oftmals ihre eigene Gesundheit riskieren, verdienen einen besonderen Schutz des Staates“, so Bouillon. Gemeinsam mit seinem hessischen Amtskollegen, Peter Beuth, hatte Innenminister Bouillon bereits im vergangenen Jahr eine Gesetzesinitiative eingebracht, um den Schutz von Einsatzkräften zu verbessern und im Strafrecht zu verankern. Die entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches ist Ende Mai 2017 in Kraft getreten:Hierbei wurde unter anderem in § 113 Absatz 2 StGB der Kreis der Regelbeispiele für einen besonders schweren Fall des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte ausgedehnt. Ein solcher liegt nunmehr zum Beispiel auch dann vor, wenn die Tat mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird.Bouillon: „Die Neuregelung bleibt hinter unseren Forderungen zurück, eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten für tätliche Angriffe auf Amtsträger einzuführen, damit die Straftäter nicht mehr regelmäßig mit einer Geldstrafe davon kommen.“Geldstrafen seien nur wenig abschreckend, sagt der Minister. Denn: „Oftmals läuft die Verhängung einer solchen Strafe ins Leere und kann nicht beglichen werden. Hier ist deshalb der Bundesjustizminister gefordert und muss nachsteuern.“

 

 

 

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CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier