Püttlingen. Wer bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheins ist ein Antrag. Dieser kann unter Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten Wahlscheinantrags bei der Stadt Püttlingen gestellt werden. Ohne Verwendung des Vordruckes auf der Wahlbenachrichtigungskarte kann der Wahlschein schriftlich oder mündlich bei der Stadt Püttlingen beantragt werden. Die Schriftform gilt auch

durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Es besteht auch die Möglichkeit eines ONLINE-Wahlscheinantrages auf der Internetseite der Stadt Püttlingen unter www.puettlingen.de in der Rubrik „Aktuelles“ unter „Bundestagswahl 2017“.

Wer möchte, kann den erforderlichen Antrag auch in einem der beiden Briefwahlbüros stellen und dort direkt wählen. Die Briefwahlbüros sind in den beiden Rathäusern Püttlingen und Köllerbach eingerichtet. Sie sind im Rathaus Püttlingen im Sitzungssaal, 1. Obergeschoss (nicht barrierefrei), und im Rathaus Köllerbach im Dienstzimmer des Bürgermeisters, 1. Obergeschoss (nicht barrierefrei), untergebracht und zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Rathäuser geöffnet.

 

Die Öffnungszeiten sind:

Montag                                  08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Dienstag                                08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Mittwoch                                08:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag                            08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Freitag                                   07:30 – 12:00 Uhr

 

 

Foto: Symbolbild Fotolia

 

 

CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier