Püttlingen. Wer bei der Bundestagswahl am 24. September 2017 per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein. Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheins ist ein Antrag. Dieser kann unter Verwendung des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten Wahlscheinantrags bei der Stadt Püttlingen gestellt werden. Ohne Verwendung des Vordruckes auf der Wahlbenachrichtigungskarte kann der Wahlschein schriftlich oder mündlich bei der Stadt Püttlingen beantragt werden. Die Schriftform gilt auch
durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Es besteht auch die Möglichkeit eines ONLINE-Wahlscheinantrages auf der Internetseite der Stadt Püttlingen unter www.puettlingen.de in der Rubrik „Aktuelles“ unter „Bundestagswahl 2017“.
Wer möchte, kann den erforderlichen Antrag auch in einem der beiden Briefwahlbüros stellen und dort direkt wählen. Die Briefwahlbüros sind in den beiden Rathäusern Püttlingen und Köllerbach eingerichtet. Sie sind im Rathaus Püttlingen im Sitzungssaal, 1. Obergeschoss (nicht barrierefrei), und im Rathaus Köllerbach im Dienstzimmer des Bürgermeisters, 1. Obergeschoss (nicht barrierefrei), untergebracht und zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Rathäuser geöffnet.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
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CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier