Püttlingen. Der Vortrag „Patientenverfügung aus medizinischer Sicht“ von Dr. med. Eckard Rolshoven wurde so stark frequentiert, dass eine Anschlussveranstaltung durchgeführt werden musste. An beiden Veranstaltungen nahmen über 100 Personen teil. Dr. med. Rolshoven informierte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus medizinischer Sicht über Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht. Er erklärte, dass auch Patientenverfügungen, die unkonkret sind, durchaus wirksam sein können. Sie dienen dann gegebenenfalls zusammen mit anderen Äußerungen zur Feststellung, ob ein Behandlungswunsch oder mutmaßlicher Wille erkennbar ist. Der Bundesgerichtshof hat 2016 einen Beschluss gefasst, in dem er Formulierungen wie der Wunsch nach „würdevollem Sterben“ oder „lebensverlängernden Maßnahmen“ für nicht ausreichend konkret erklärt. Welche genauen medizinischen Maßnahmen der Bevollmächtigte bewilligen oder verweigern darf, muss klar sein. Es genügt, wenn die Vollmacht auf die Patientenverfügung verweist, in der sie deutlich erkennbar sind.

Da es hier noch viele Fragen gibt, wird der Seniorenbeirat am 02. August, um 18.00 Uhr, im Pfarrheim St. Sebastian, einen Vortrag „Patientenverfügung aus juristischer Sicht“ anbieten.

 

 

Foto: Stadt Püttlingen

 

 

CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier