Dem Baufortschritt der geplanten Windkraftanlagen auf dem Höcherberg steht nichts im Weg. Ein Horst, in dem die örtliche Bürgerinitiative gegen Windkraft in Lautenbach (BigWil), eine Rotmilan-Brut gemutmaßt hatte, war die Kinderstube von Mäusebussarden. Mittlerweile sind die Jungvögel flügge und auch die Elterntiere haben das Nest verlassen. Ein unabhängiger ornithologischer Gutachter hat dies nach einem gemeinsamen Ortstermin mit Mitgliedern der BigWil und Mitarbeitern des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) als Genehmigungsbehörde zweifelsfrei attestiert.
„Der Natur- und Artenschutz hat für mich und die Kolleginnen und Kollegen im LUA höchste Priorität. Das jetzt vorliegende unabhängige Gutachten belegt einmal mehr, dass Genehmigungen für Windkraftanlagen gewissenhaft geprüft und nach Recht und Gesetz erteilt werden“, so Umweltminister Reinhold Jost: „Die Zukunft der Energieversorgung muss regenerativ sein. Wir müssen weg von Atomkraft und dem klimaschädlichen Einsatz fossiler Energieträger zur Stromerzeugung. Wenn wir es nicht schaffen, die fortschreitende Erderwärmung zu begrenzen, werden viele Tier- und Pflanzenarten verloren gehen.“
Im seinem Gutachten zur Ortbegehung auf dem Höcherberg weist der Ornithologe darauf hin, dass bereits die von der BigWil selbst vorgelegten Fotos zweifelsfrei junge, fast flügge Mäusebussarde zeigen. Allgemein zeichne sich der Mäusebussard durch eine hohe Variabilität in der Gefiederfärbung aus. Im Vergleich zu einem jungen Rotmilan ließen sich auf den Bildern mehrere sichere Unterscheidungsmerkmale erkennen. Dazu zählten etwa die nur schwache und lückige Zeichnung der jungen Mäusebussarde im Brutbereich oder die hellen Unterflügel. Junge Rotmilane besitzen demgegenüber eine deutlich ausgeprägte Längsstreifung im Brustbereich. Zudem sind die Unterflügel bei Rotmilanen überwiegend dunkel mit einem klar abgesetzten, hellen Flügelband. Ebenso weiche die Kopffärbung der abgebildeten Mäusebussarde deutlich von der der eines Rotmilans ab, heißt es in dem Gutachten.
Zum Zeitpunkt der gemeinsamen Begehung war das Nest definitiv bereits verlassen. Auf dem weg zum Horst wurden im weiteren Umfeld keine Ästlinge oder abfliegende Jung- oder Altvögel registriert. Auch gab es im weiteren Verlauf des Ortstermines keine Bettel- oder Warnrufe von Greifvögeln, so dass der Gutachter abschließend feststellen konnte, dass das Nest aufgegeben wurde.
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