„Unser Speiseeis im Saarland ist eines der am besten überwachten Lebensmittel. Auch die aktuellen Kontrollergebnisse zeigen, dass die Saarländerinnen und Saarländer unbesorgt ihr Eis genießen können. Saarländischem Eis können wir eine gute Qualität bescheinigen“, stellt Verbraucherschutzminister Reinhold Jost fest.

Wie jedes Jahr während der Eissaison überprüfen die Mitarbeiter des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) im Rahmen eines Schwerpunktprogramms die saarländischen Eishersteller. Von den bislang erhobenen Proben sind 134 abschließend untersucht. Insgesamt 12 Proben wurden beanstandet. Die Beanstandungsquote ist mit der vom letzten Jahr vergleichbar.

Bei der mikrobiologischen Untersuchung wird das Eis auf Krankheitserreger und sonstige Keime kontrolliert. In 8 Proben war die Keimbelastung zu hoch. Keime wie Enterobacteriaceae geben Hinweise auf mangelnde Hygiene bei der Herstellung. Krankheitserreger wurden in keiner Probe gefunden. Es ist daher von keiner Gefährdung für den Verbraucher auszugehen.

Bei lebensmittelchemischen Untersuchungen werden Proben auf eine ordnungsgemäße Zusammensetzung und Kennzeichnung von Zusatzstoffen kontrolliert. Von den bislang untersuchten Proben wurden 4 beanstandet wegen fehlender Kenntlichmachung von Zusatzstoffen.

Die Schwerpunktkontrollen in eisverkaufenden Betrieben – im Saarland sind dies derzeit insgesamt 336 – werden bis Anfang September weitergeführt.

„Die vorliegenden Ergebnisse der Lebensmittelkontrolleure sind nicht alarmierend, geben jedoch Hinweise auf eine weiter zu verbessernde Hygiene im Herstellungsprozess. Durch die regelmäßigen Kontrollen wollen wir einen größtmöglichen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleisten“, betont Jost.

„Keine Entwarnung können wir beim Thema Schlagsahne geben“, so der Minister.

Von den bisher untersuchten 54 Sahneproben wurden 29  (Quote 53,7 %; 2016: 47,2%) wegen zu hohen Keimgehaltes beanstandet. Zwar lag die Quote in der Vergangenheit bereits bei über 60 %, „dennoch ist auch eine Beanstandungsquote von fast 54% noch viel zu hoch“, so der Minister. „Wir werden deshalb weiter engmaschig kontrollieren und auch die Gastronomiebetreiber vor Ort bei der Reinigung der Sahne-Automaten beraten.“

Geschlagene Sahne wird in Gastronomiebetrieben in der Regel mit Hilfe von Sahneaufschlagautomaten hergestellt. Da zur Herstellung keimarme pasteurisierte oder ultrahocherhitzte Flüssigsahne verwendet wird, liegt das Problem der hohen Keimbelastung meist in der Wartung der Sahneautomaten. Als Folge ungenügender oder fehlerhafter Reinigung kommt es in diesen Geräten zu erheblichen Keimbelastungen.

 

Hintergrund:

Rund 8 Liter Speiseeis pro Kopf und Jahr verzehren die Deutschen und nur etwa ein Fünftel dieser Menge stammt aus handwerklicher Produktion.

Damit der Genuss für die Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst ungetrübt bleibt, werden nicht nur die Speiseeishersteller und ihre Produkte, sondern auch Eisverkäufer von der amtlichen Lebensmittelüberwachung intensiv kontrolliert. Im Saarland sind dies mehr als 300 Betriebe, die im Rahmen der risikoorientierten Überwachung mindestens 1 x im Jahr von Lebensmittelkontrolleurinnen und –kontrolleuren des Landesamtes für Verbraucherschutz aufgesucht werden.

Im Fokus steht dabei die Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene, denn insbeson­dere das handwerklich hergestellte Speiseeis ist aufgrund der Produktionsweise besonders anfällig für Keimeinträge. Da die Hersteller und Verkäufer als so genannte „Inverkehrbringer“ nach den lebensmittelrechtlichen Vorgaben für die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften selbst verantwortlich sind, umfasst die Kontrolle des LAV neben der Einhaltung von Hygienevorschriften in den Produktions- und Verkaufsräumen und der ordnungsgemäßen Verwendung von Rohstoffen und Zuta­ten auch die Durchführung betriebseigener Maßnahmen und Kontrollen.

Doch nicht nur die Hersteller- und Verkaufsbetriebe unterliegen einer amtlichen Kontrolle. Auch die hergestellten/verkauften Produkte werden amtlich überprüft.

Mehr als 20.000 Proben Speiseeis wurden im Saarland seit Mitte der 80er Jahre im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung untersucht.

Wegen der besonderen Keimanfälligkeit von Speiseeis werden die Proben mikrobi­ologisch auf Krankheitserreger wie Salmonellen und Listeria monocytogenes sowie auf so genannte Hygieneindikatoren wie Staphylococcus aureus, Escherichia coli oder Gesamtkeimzahl untersucht.

 

 

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CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier