Eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung, wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis leiteten Polizeibeamte der PI Nordsaarland am Sonntag, dem 23.04.2017, ein. Die Streifenwagenbesatzung kontrollierte an diesem Tag um 10.20 Uhr auf der L 330 zwischen Türkismühle und Sötern einen 66 Jährigen Rollerfahrer aus dem Kreis Birkenfeld. Dieser hatte an seinem fahrerlaubnispflichtigen motorisierten Zweirad ein zu einem anderen Fahrzeug gehörendes Versicherungskennzeichen angebracht, um den Anschein einer ordnungsgemäß bestehenden Haftpflichtversicherung vorzutäuschen. Doch damit nicht genug, der 66 Jährige ist auch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Die kontrollierenden Beamten untersagten dem Mann daraufhin die Weiterfahrt.
Foto: Symbolbild Fotolia