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Nachdem in den saarländischen Pflegeheimen vor drei Wochen bereits ein striktes Besuchsverbot ausgesprochen wurde, hat das Gesundheitsministerium nun die Schutzmaßnahmen intensiviert: mit einem sogenannten „Protection-Plan“ sollen vulnerable Patienten in Pflege- und Behinderteneinrichtungen besser vor einer Ansteckung geschützt werden. Insbesondere regelt der Plan, der allen Einrichtungen und Trägern zugeht, das Miteinander von Patienten und Mitarbeitern in der Pflege, aber auch die Betreuung durch Ärzte und Heimaufsicht. Auch Quarantäne- und Handlungsempfehlungen werden in dem Plan des Gesundheitsministeriums gegeben. “Damit wollen wir einen wichtigen Beitrag leisten, die Menschen in unserem Land zu schützen, die besondere Obhut benötigen“, so Ministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling. Als vulnerable Gruppen bezeichnet man Personen, die ein erhöhtes Risiko für schwere und tödliche Krankheitsverläufe aufweisen. Das Konzept ist auf den Bereich der Altenpflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen fokussiert.
„Angesichts der aktuellen Corona-Situation und der Anfälligkeit älterer und vorerkrankter Menschen steht der Schutz vulnerabler Gruppen im Vordergrund. Ziel des Protection-Planes ist es, Infektionen in den Einrichtungen zu vermeiden, um Masseninfektionen vorzubeugen. Sollte es zu erhöhten Ansteckungen kommen, beinhaltet der Plan Maßnahmen, um zielgerichtet und schnell reagieren zu können und die Infektionen einzudämmen“, erklärt Monika Bachmann weiter Grundlegend sollen die Hygienemaßnahmen sowohl bei Bewohnerinnen und Bewohnern, als auch beim Pflegepersonal weiter ausgebaut werden. Ein zentraler Punkt ist die Trennung von COVID-19-Erkrankten und Verdachtsfällen von anderen Pflegebedürftigen. Dazu können Einzelzimmer oder gesonderte Trakte in den Einrichtungen als Isolations- und Quarantänebereiche verwendet werden. Beim Betreten dieser Zimmer ist Schutzausrüstung vorgesehen. Der Plan enthält auch Vorgaben zur Benutzung von Schutzmasken. Das Gesundheitsministerium hat in diesem Zuge bereits am 30. März 11.200 FFP2 – Masken und am 3. April 30.000 einfache OP-Masken an die Saarländische Pflegegesellschaft abgegeben. Behinderteneinrichtungen erhielten am 3. April 20.000 OP-Masken Bei allen Neuaufnahmen in vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen muss unverzüglich eine Testung auf COVID-19 erfolgen. Diese Proben werden vorrangig behandelt, um die Testergebnisse ohne größere Verzögerungen zu erhalten. Eben genannte Einrichtungen sollen Isolations- und Quarantänebereiche in einer für die Bewohnerzahl angemessenen Größe vorbereiten. In diesen sollen zunächst Menschen betreut werden, die zuvor im häuslichen Bereich betreut wurden. Auch Bewohnerinnen und Bewohner, die aus dem Krankenhaus wiederaufgenommen werden, sollen in den Quarantänebereichen aufgenommen werden. Für diese Personengruppen soll außerdem Personal bestimmt werden, das ausschließlich die Versorgung, Betreuung und Pflege der in den Quarantäne- beziehungsweise Isolationsbereichen befindlichen Personen übernimmt. Diese Mitarbeiter sollen dabei regelmäßig auf COVID-19 getestet werden In diesem Zuge muss auch die Versorgung und Betreuung der Bewohner garantiert werden. Sollte in einer Einrichtung eine Vielzahl von Mitarbeitern betroffen sein, ist zunächst freigesetztes Personal aus geschlossenen Leistungsbereichen (WfbM, Tagesförderstätten etc.) einzusetzen. Sofern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfe über notwendige medizinische oder pflegerische Qualifikationen verfügen, können diese auch außerhalb der Eingliederungshilfe eingesetzt werden. Dieser bereichsübergreifende Personaleinsatz gilt auch umgekehrt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen, die im Bereich der Eingliederungshilfe eingesetzt werden können. Die Koordination dieses Personaleinsatzes erfolgt über das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Vorgesehen sind auch Sonderkontrollen durch die saarländische Heimaufsicht. Diese beinhalten die Prüfung der Belegung der Einrichtungen und Personen. Vorrangig geschieht dies durch engmaschige Kontrollen der Personalsituation, gerade in kritischen Lagen. Im Falle von entsprechenden Hinweisen sind auch Kontrollen vor Ort denkbar Der Protection-Plan ist als Handlungsempfehlung zu verstehen. Die konkret zu ergreifenden Maßnahmen sind abhängig von den individuellen Situationen der Einrichtungen. Sie müssen in Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt durchgeführt werden. |