Keine Ladenöffnung – keine Mietzahlung. Diesem Grundsatz folgend haben einige große Firmen angekündigt, die Zahlung ihrer Gewerbemieten einzustellen und mit dieser unsolidarischen Aktion einen Shitstorm in den sozialen Netzwerken ausgelöst. So macht man es nicht! Was kann ich als Mieter einer Gewerbeimmobilie tun? Und welche Möglichkeiten habe ich als Vermieter?
Die Einschränkungen und Verbote hinsichtlich der Geschäftsöffnung aufgrund der Corona-Krise gefährden die Existenzgrundlage vieler Händler, Gastronomen und Dienstleister. Im schlimmsten Fall droht das endgültige Aus, wenn die Kosten weiterlaufen und die Einnahmen ausbleiben. Den Vermietern von gewerblich genutzten Räumen wird in den meisten Fällen daran gelegen sein, dass das Mietverhältnis nach der Zeit der Corona-Krise und mit Wiederaufnahme der normalen gewerblichen Tätigkeit weiter bestehen bleibt. Was hilft es dem Vermieter, jetzt auf der Weiterzahlung der Miete trotz Liquiditätsproblemen seines Mieters zu bestehen? Er riskiert damit, nach überstandener Krise einen neuen Mieter suchen zu müssen und einen längeren Leerstand in Kauf zu nehmen. Mieter sollten nicht im Vertrauen auf das durch die Bundesregierung ausgesetzte Kündigungsrecht des Vermieters die Mietzahlung einstellen.
Wirtschaftsförderin Dagmar Pfeiffer appelliert daher an Vermieter und Mieter einer Gewerbeimmobilie: „Gehen Sie aufeinander zu und reden Sie miteinander! Diese Situation ist existenziell für viele. Umso wichtiger ist es, das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter durch einen gegenseitigen Austausch zu optimieren und eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Es geht nur solidarisch miteinander.“
Bei der Suche nach Lösungen sind Vermieter und Mieter grundsätzlich völlig frei, entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Eine Minderung der Miete oder gar ein Verzicht sind hier mögliche Handlungsoptionen. Auch über das Thema „Nebenkosten“ sollte man miteinander reden.
Bei Fragen ist die Wirtschaftsförderung Homburg telefonisch erreichbar unter (0 68 41) 101 411.