COVID-19 Versorgungszentren sollen das reguläre Krankenhaussystem entlasten
Gesundheitsministerium informiert über geplante COVID-19 Versorgungszentren
Obwohl das Gesundheitssystem in Deutschland und im Saarland vergleichsweise sehr gut aufgestellt ist, ist es auch hier notwendig, bestmöglich auf den Fall eines rapiden Verlaufs des Infektionsgeschehens der Pandemie vorbereitet zu sein. Für den Fall, dass die Kapazitätsgrenzen des regulären Krankenhaussystems überschritten werden sollen COVID-19 Versorgungszentren eingerichtet werden. Durch die frühzeitige Einrichtung solcher Zentren soll eine umfassende medizinische Versorgung alle Saarländer gesichert werden
Bei den Versorgungszentren handelt es sich um Einrichtungen, in denen bei Bedarf die Aufnahme von SARS-Cov-2 positiven Patienten aus den Krankenhäusern erfolgen kann. Es sollen Patienten aufgenommen werden, die in einem regulären Krankenhaus behandelt wurden und die speziellen Therapieoptionen zwar nicht mehr benötigen, aber auch noch nicht in die häusliche Umgebung entlassen werden können. Beispielsweise Patienten, die sich auf dem Weg der Besserung befinden, sich jedoch noch nicht alleine zu Hause versorgen können und nur einen geringen Unterstützungsbedarf haben. Primäres Ziel der Versorgungszentren ist es, in den Kliniken Aufnahmekapazitäten für Neuaufnahmen zu schaffen.
Sie sollen hierbei die medizinischen Möglichkeiten bieten, die auch auf einer normalen Krankenhausstation zur Verfügung stehen
In jedem Landkreis sowie im Regionalverband Saarbrücken soll ein solches COVID-19 Versorgungszentrum entstehen. Dazu wurden Hallen ausgewählt, die Plätze bis maximal 180 Personen aufweisen. Damit entsteht dezentral ein Versorgungsangebot von rund 1100 Betten. Die Betreuung der Patienten soll durch einen kleinen Personalstamm an Pflegern und Ärzten erfolgen
Die Einrichtung erfolgt in Kooperation des Ministeriums für Soziales Gesundheit Frauen und Familie, dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, den Landkreisen, beziehungsweise dem Regionalverband sowie der Stadt Saarbrücken, Krankenhausträgern und Hilfsorganisationen. Während die Einrichtung vom Land zu tragen ist, wird der Betrieb der Versorgungszentren durch die Gesetzliche Krankenversicherung über DRG Fallpauschalen finanziert. Träger der Versorgungszentren sind Krankenhausträger, oder wenn diese nicht zur Verfügung stehen, die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken
Auch die bereits angelaufenen Maßnahmen in den Saarländischen Kliniken zeigen Wirkung. Durch das Verschieben planbarer Behandlungen und dem Aufbau von zusätzlichen Intensiv- und Beatmungsbetten konnten zusätzliche Kapazitäten geschaffen werden. Zur Weiterbehandlung von Patienten ohne SARS-CoV-2 sollen beispielsweise Rehakliniken genutzt werden. Darüber hinaus wurden erste Beatmungsgeräte und Schutzmasken geliefert, die das Gesundheitsministerium frühzeitig bestellt hat