Am 05.09.2017, 20:30 Uhr, ereignete sich an der o. g. Tatörtlichkeit eine räuberische Erpressung. Der Beschuldigte trat in einem Bistro an den Geschädigten heran und forderte von diesem etwas Geld. Seiner Forderung verlieh der Beschuldigte unter verdecktem Vorhalt eines spitzen Gegenstandes Nachdruck. Nachdem der Geschädigte dem Beschuldigten einen relativ geringen Geldbetrag überreicht hatte, trennten sich wenig später wieder die Wege der beiden.Im Rahmen der polizeilichen Sachverhaltsaufnahme war der Geschädigte nicht mehr anzutreffen.
Vor diesem Hintergrund wird gebeten, dass sich der Geschädigte mit der Polizei Neunkirchen (06821-2030) in Verbindung setzt. Zeugen der Tat können sich ebenfalls bei der Polizei Neunkirchen melden.
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