„Verstöße ziehen hohe Geldstrafen nach sich“ –
Innenminister Bouillon stellt Präsenzkonzept der Polizei vor
Am vergangenen Wochenende stellten die Ordnungsämter aber auch die Vollzugspolizei zahlreiche Verstöße gegen die bis dahin geltenden Allgemeinverfügungen der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie fest. Der Bußgeldkatalog und eine verstärkte Polizeipräsenz sollen das jetzt unterbinden.
„Auch wenn es immer noch nicht alle verstehen wollen: Es geht um Leben und Tod! Wir dürfen jetzt keine Zeit verlieren und werden deshalb mit Nachdruck dafür sorgen, dass die Regeln der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingehalten werden“, sagt Innenminister Klaus Bouillon. „Verstöße werden konsequent geahndet und zur Anzeige gebracht.“
Seit Mittwoch, 01.04.2020, gilt im Saarland die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Diesbezüglich wird unter anderem jede/jeder angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren und wo immer möglich, einen Mindestabstand zu anderen Personen von zwei Metern einzuhalten.
Verstöße gegen die Verordnung werden mit empfindlichen Bußgeldern bis hin zu Strafanzeigen geahndet.
Der Innenminister: „Für die Umsetzung wurde ein Präsenzkonzept der saarländischen Polizei entwickelt: Die Polizeidienststellen vor Ort werden mit Unterstützungskräften von Bereitschaftspolizei und operativer Einheit wichtige Punkte im Saarland umfassend überwachen – nicht nur am Wochenende.“
Denn: Oberstes Ziel der Landesregierung ist es, einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems zu gewährleisten.
“Ich hoffe auf die Vernunft und Solidarität der Menschen im Saarland im Kampf gegen das Virus zum Schutze aller. Jedes andere Handeln gefährdet die Gesundheit jeder und jedes Einzelnen von uns “, so Innenminister Klaus Bouillon.
Der Minister weiter: „Zudem appelliere ich erneut an die Bürgerinnen und Bürger, sich über die dafür vorgesehene Seite oder die Corona-Hotline der Landesregierung über die Regelungen zur Ausgangsbeschränkung zu informieren. Der Notruf 110 der Polizei ist für Auskünfte nicht vorgesehen und nur in Notfällen zu nutzen!“
Informationen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und Einzelheiten zur geltenden Ausgangsbeschränkung sind unter www.corona.saarland.de zu finden.