Die Landesregierung hat heute auf Initiative des Ministeriums für Bildung und Kultur (MBK) die Übernahme von für den Monat April nicht gezahlten Elternbeiträgen für KiTas und Freiwillige Ganztagsschulen (FGTS) durch das Land beschlossen. Wenn Eltern in der Corona-Krise Elternbeiträge nicht zahlen können oder wollen, übernimmt das Land für die KiTa und FGTS-Träger die Einnahmeausfälle.
Diese Regelung gilt für die Elternbeiträge im Monat April. Sie gilt auch für Familien, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Alle Eltern werden von den KiTa- und FGTS-Trägern entsprechend informiert werden. Die Träger übernehmen die Rückzahlung des Elternbeitrages im Bedarfsfall an die Familien, die dies wünschen.
Dazu erklärt Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot:
„Viele Eltern stehen vor großen Herausforderungen bei der Kinderbetreuung, viele haben wegen der Corona-Krise ernste wirtschaftliche Sorgen. Bereits jetzt haben viele Familien Schwierigkeiten, die KiTa- und FGTS-Elternbeiträge zu zahlen. Das wurde uns vielfach geschildert – von Eltern, Kommunen und freien Trägern. Deshalb arbeiten wir seit Anordnung der Schließung unserer KiTas und Schulen an einer politischen Lösung, um Familien in der Corona-Krise bei den KiTa- und FGTS-Beiträgen zu entlasten.
Wir haben uns in der Landesregierung sowie mit den Kommunen und den Trägern darauf verständigt, dass das Land für die in dieser Notlage nicht gezahlten Elternbeiträge für den Monat April aufkommt. Damit entlasten wir erstens Familien und sichern zweitens auch die Finanzierung der Träger. Denn auch nach dem Ende der Schließungen sind wir alle auf funktionierende KiTas und Ganztagsangebote angewiesen.“
Das Ministerium für Bildung und Kultur bittet gleichzeitig Eltern, die momentan durch die Krise keine unmittelbaren finanziellen Einbußen haben oder deren Kinder an der Notbetreuung teilnehmen, im Sinne der Solidarität einen Beitrag weiter zu zahlen. Dadurch helfen sie mit, dass auch die KiTas und die FGTS-Träger gut durch die Krise kommen und danach ein leistungsstarkes Angebot weiter möglich ist.
Zum rechtlichen Hintergrund:
Die Elternbeiträge werden auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem KiTa- oder FGTS-Träger und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gezahlt. Eine rechtliche Verpflichtung des Landes zur Erstattung der Beiträge aus Anlass der am 13. März 2020 angeordneten Schließung für den Zeitraum vom 16. März bis zum 24. April 2020 besteht nicht.