Die Soforthilfen des Bundes für kleine Unternehmen gelten nun auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu zehn Beschäftigen. Soforthilfen als Einmalzahlungen in Höhe von bis zu 15.000 Euro sollen dabei unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. Die Umsetzung wurde heute mit den Ländern geeint.
Umweltminister Reinhold Jost sieht in der Ausweitung der Soforthilfen ein wichtiges Signal für die Branche, die gerade jetzt einen Auftrag zur Sicherung der Lebensmittelversorgung für die Bevölkerung wahrnimmt: „An dieser Stelle wird deutlich, wie bedeutend unsere regionale Landwirtschaft ist. Die Corona-Krise trifft auch die Landwirte, die auf Hochtouren arbeiten, um unsere heimische Versorgung zu garantieren. Für die Landwirte sind diese Soforthilfen ein wirksames Schutzschild, das Existenzen sichert und kurzfristig und schnell finanzielle Engpässe ausgleicht.“ Die Bundesmittel stehen den Ländern ab Montag, 30. März, 2020 zur Verfügung und können abgerufen werden.