Corona-Pandemie: Stadt und Regionalverband schaffen effiziente Einsatzstrukturen zum Schutz der Bevölkerung

Definition Großschadenslage gem. § 16 Abs. 1 SBKG: Eine Großschadenslage im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ereignis, das Leben oder Gesundheit einer großen Anzahl von Menschen, die lebensnotwendige Unterkunft sowie Versorgung der Bevölkerung, erhebliche Sachwerte oder die Umwelt gefährdet oder beeinträchtigt und zu dessen wirksamer Bekämpfung die Kräfte und Mittel der Träger des örtlichen Brandschutzes und des Rettungsdienstes nicht ausreichen und deshalb überörtliche oder zentrale Führung und Einsatzmittel erforderlich sind.

Die Landeshauptstadt als Untere Katastrophenschutzbehörde und der Regionalverband Saarbrücken haben angesichts der aktuellen Großschadenslage aufgrund der Corona-Pandemie alle notwendigen organisatorischen Vorkehrungen getroffen, die einen wirksamen Schutz der Bevölkerung gewährleisten und den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diese sehen vor, dass die Landeshauptstadt die Aufgaben nach dem Katastrophenschutzgesetz für das Gebiet des Regionalverbandes übernimmt.

 

Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Gemeinsam mit Regionalverbandsdirektor Peter Gillo, den Bürgermeistern der neun Umlandgemeinden und den relevanten Institutionen wie etwa Sozial- und Gesundheitsamt oder Berufsfeuerwehr haben wir eine verzahnte Einsatzstruktur festgelegt. Alle Beteiligten haben in den vergangenen Wochen in unserem Krisenstab im Regionalverband vertrauensvoll und sehr konstruktiv zusammengearbeitet. Die kommunale Familie hält zusammen, das zeigt sich in diesen Zeiten der schweren Krise eindrucksvoll. Dafür meinen herzlichen Dank.“

 

Die Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz obliegen dem Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken als unterer Gesundheitsbehörde. Hier geht es darum, Corona-Infektionen so früh wie möglich zu erkennen, Kontaktpersonen zu ermitteln und so die Weiterverbreitung des Virus zu begrenzen und Infektionsketten zu unterbrechen. Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Daran arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unter der Leitung von Medizinalrat Alexander Birk seit Ausbruch der Infektionswelle mit vollem Einsatz. In der weiter fortschreitenden Infektionsphase werden aber zunehmend auch operativ-taktische Einsatzkräfte benötigt. Deren Steuerung kann nur vom eigens dafür ausgebildeten Stab der Landeshauptstadt übernommen werden und deshalb haben wir gemeinsam eine einheitliche Leitungsstruktur geschaffen.“

 

Der Krisenstab hat in den zurückliegenden Wochen für das Gebiet des Regionalverbands ein Führungssystem zur Vorbereitung und Durchführung von Verwaltungs- sowie von Einsatzmaßnahmen im Regionalverband entwickelt und final abgestimmt.

 

Der zuständige Verwaltungsstab wird von Oberbürgermeister Uwe Conradt geleitet, seine Vertretung übernimmt Regionalverbandsdirektor Peter Gillo. Zu den Aufgaben des Verwaltungsstabes gehören unter anderem die Sicherung der Einsatzfähigkeit der Verwaltungen sowie die Koordination der Personalanforderungen zwischen Kommunen, die Sicherung der Gesundheitsversorgung oder die Sicherung der Einsatzfähigkeit wichtiger Infrastrukturbereiche (zum Beispiel die Versorgung mit Lebensmitteln, Wasser- und Energie, aber auch der Bereich des Verkehrs und Transportes).

 

Stadt und Regionalverband haben auch einen operativ-taktischen Einsatzstab gebildet, der mit der selbstständigen Leitung der Schadensbekämpfung beauftragt werden kann. Die politische Führung dieses Stabes liegt bei Uwe Conradt, seine Stellvertretung übernimmt Peter Gillo. Die Einsatzführung liegt beim Amt für Brand- und Zivilschutz. Zu den Aufgaben des Einsatzstabes zählen unter anderem die Bereitstellung und Alarmierung von Einsatzkräften, Ämtern und Behörden, Organisationen, das Anfordern von Einsatzmitteln, aber auch die Beurteilung der Lage sowie die Durchführung von konkreten Einsätzen zum Schutz der Bevölkerung.

 

 

Hintergrund

Grundsätzlich ist der Katastrophenschutz gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz (SBKG) im Saarland eine Aufgabe des Landes, der Landkreise und des Regionalverbandes Saarbrücken.

 

Die planerischen und operativ-taktischen Aufgaben für das  Gebiet des Regionalverbandes liegen nach § 17 SBKG in einer Großschadenslage bei der unteren Katastrophenschutzbehörde der Landeshauptstadt Saarbrücken.