Coronavirus

Kleinunternehmer-Soforthilfe
    • Das Soforthilfe-Programm ist heute vom saarländischen Ministerrat beschlossen worden. Wer Soforthilfe braucht, lädt den Antrag herunter, füllt ihn aus, fotografiert oder scannt ihn und schickt ihn an die zentrale Mailadresse

soforthilfe@wirtschaft.saarland.de

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Allgemeinverfügung

  • Allgemeinverfügung vom 20.03.20: Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie
    Konkretisierung der Sortimente zu Punkt 4. c der Allgemeinverfügung: „Der Teil des Einzelhandels, der nicht von allgemeiner Schließung betroffen ist (Punkt 4.c der Allgemeinverfügung vom 20.3.2020, bspw. Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien, Baumärkte, usw.) muss sein Sortiment im Wesentlichen auf die Dinge des täglichen Bedarfs beschränken, wozu auch notwendige Verbrauchsgüter wie z.B. Schreibwaren, Batterien und Ähnliches gehören. Andere Sortimentsbereiche müssen abgehängt oder räumlich abgetrennt werden und dürfen nicht verkauft werden (z.B. Kleidung, Schuhe, Sportartikel, etc.)
    Die örtlichen Behörden werden angewiesen, bei kleineren Sortimentsbestandteilen, bei denen eine Trennung nicht ohne Weiteres möglich ist, Toleranz walten zu lassen, solange 90% des Sortiments die Kriterien erfüllen.
  • Häufige Fragen zur Auslegung der Allgemeinverfügung
Symbolfoto: Fotolia_144296300