Zusätzliche Orts- und Stadtteile werden in die Liste der Schadensgebiete aufgenommen, die von den Starkregenereignissen am 9. und 11. Juni betroffen waren.
Das Ministerium für Finanzen und Europa hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport und dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weitere Ortsteile auf die Liste der vom Starkregen betroffenen Gebiete aufgenommen.
Finanzminister Peter Strobel erklärt dazu: „Durch diese Erweiterung können geschädigte Bürgerinnen und Bürger aus den betroffenen Gebieten eine Finanzhilfe beantragen. Die hohe Anzahl bereits vorliegender Anträge auf Soforthilfe (derzeit 573) macht deutlich, dass es einen hohen Hilfebedarf gibt. Die öffentliche Hand kann so zumindest einen kleinen finanziellen Beitrag zur Linderung der Notlage leisten.“
Folgende Gebiete wurden zusätzlich in die Schadensgebiete aufgenommen:
Für das Schadensereignis am 9. Juni 2018:
Die Ortsteile Bebelsheim und Bliesmengen-Bolchen in der Gemeinde Mandelbachtal
Für das Schadensereignis am 11. Juni 2018:
Die Ortsteile Lebach, Aschbach, Gresaubach und Landsweiler in der Gemeinde Lebach.
Alle Ortsteile der Gemeinden Schmelz, Eppelborn, Wadern und Weiskirchen.
Für diese zusätzlich aufgenommen Ortsteile verlängert sich die Annahmefrist für die Gewährung einer Finanzhilfe auf den 16. August 2018. Bei den bisherigen Ortsteilen endet die Frist am 31. Juli 2018. In einem Schreiben an die Bürgermeister und Landräte hat Minister Peter Strobel bereits auf das Ende der Antragsfrist und die mögliche Erweiterung der Schadensgebiete hingewiesen.
Betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich entweder direkt an ihre Gemeinde oder auch an den zuständigen Landkreis wenden.