Mit dem Hinweis auf einen angeblich vorliegenden Pfändungsbeschluss haben unbekannte Täter in den vergangenen Wochen gleich mehrfach versucht, ein Ehepaar aus Marpingen abzuzocken. Die Täter gingen hierbei immer mit der gleichen Masche vor. Ein unbekannter Anrufer teilt sinngemäß mit, dass er von der Justizvollzugsanstalt Stuttgart sei und ein solcher Beschluss vorliege. Für nähere Informationen solle man die „1“ drücken. Das Gespräch wurde jedes Mal von den Angerufenen abgebrochen, ohne dass eine weitere Zifferntaste gedrückt worden ist. Die Polizei teilt in diesem Zusammenhang die Einschätzung des Ehepaares, dass es sich bei diesen Telefonaten um Vorbereitungshandlungen zu einem Betrug handelt, da Gerichtsbeschlüsse weder am Telefon, noch durch irgendeine Justizvollzugsanstalt und schon gar nicht in der Art eines Call-Centers verkündet werden. Zielrichtung der Täter könnte gewesen sein, das Gespräch entweder auf einen für den Angerufenen kostenpflichtigen Mehrwertdienst oder einen weiteren Täter umzuleiten, der die Gesprächsführung übernimmt, wenn die Falle durch die erste Handlung des Opfers bereits zugeschnappt ist.
Die Polizei rät allgemein, auch bei offiziell klingenden Anrufen vor allem dann ein gesundes Misstrauen an den Tag zu legen, wenn der Gesprächsinhalt mit Geldforderungen verbunden ist. Nehmen Sie die Hilfe von Verwandten und Bekannten in Anspruch. Teilen sie den Sachverhalt der nächsten Polizeidienststelle mit. Polizeiinspektion St. Wendel, 06851/898 0.
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