Die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder in der Landeshauptstadt Saarbrücken müssen diese bis Freitag, 10. November, bei der zuständigen Grundschule anmelden. Sondertermine gelten für die Anmeldung an den Ganztagsgrundschulen Kirchberg, Brebach-Fechingen, Rastpfuhl, Scheidt, Füllengarten, Dellengarten und an der Grundschule Rußhütte.

Informationen zum Anmeldeverfahren
Für das Schuljahr 2018/19 sind alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 2. Juli 2011 und dem 1. Juli 2012 geboren worden sind. Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen die Kinder bei der Anmeldung mitbringen. Das gilt auch für den Fall, dass Eltern die Einschulung ihrer Kinder zurückstellen lassen wollen.

Die zuständigen Grundschulen schreiben die Eltern/Erziehungsberechtigten persönlich an und teilen ihnen den Anmeldetermin mit. Eltern von Kindern, die erst nach dem 1. September 2017 in Saarbrücken zugezogen sind und bislang nicht angeschrieben wurden, müssen sich bei der zuständigen Schule melden.

Für die Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch, der Impfpass sowie im Bedarfsfall ein Nachweis über die elterliche Sorge erforderlich.

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche, soziale und geistige Reife besitzen. Sie können ebenfalls an der für sie zuständigen Schule angemeldet werden.

Sondertermine für mehrere Grundschulen
Schulpflichtige Kinder im Schulbezirk der Gebundenen Ganztagsgrundschule Kirchberg müssen am Freitag, 3. November, ab 13 Uhr angemeldet werden. Die Anmeldung aller schulpflichtigen Kinder, die außerhalb des Einzugsgebietes wohnen, findet von Dienstag, 28. November, bis Freitag, 1. Dezember, jeweils von 10 bis 12 Uhr statt.

Die Anmeldung aller schulpflichtigen Kinder des Stadtteils Brebach findet am Freitag, 3. November, in der Gebundenen Ganztagsgrundschule Brebach-Fechingen (Wiedheckschule) statt. Alle schulpflichtigen Kinder, die außerhalb des Einzugsgebietes Brebach wohnen, können am Montag, 13. November, Mittwoch, 15. November, und Freitag, 17. November, jeweils von 10.30 bis 12.30 Uhr angemeldet werden. Interessierte Eltern sind zudem zu einem Informationsabend am Dienstag, 7. November, 18 Uhr, in die Grundschule eingeladen.

Anmeldetermine der Gebundenen Ganztagsgrundschule Rastpfuhl werden von Montag, 20. November, bis Freitag, 24. November, täglich von 10.30 bis 12.30 Uhr angeboten. Am Dienstag, 21. November, gibt es zusätzlich die Möglichkeit, die Kinder zwischen 14 und 18 Uhr anzumelden. Eine Infoveranstaltung für interessierte Eltern findet am Donnerstag, 2. November, um 18 Uhr im Musiksaal der Gebundenen Ganztagsgrundschule Rastpfuhl statt.

Anmeldungen an der Gebundenen Ganztagsgrundschule Scheidt für Kinder, die außerhalb des Einzugsgebietes wohnen, sind von Dienstag, 21. November, bis Donnerstag, 23. November, jeweils von 10.30 bis 12.30 Uhr möglich. Am 23. November steht außerdem noch der Nachmittag zwischen 14.45 und 15.45 Uhr zur Verfügung. Interessierte Eltern sind zu einem Informationsabend am Dienstag, 24. Oktober, 19 Uhr, im Atrium der Grundschule eingeladen.

Die Gebundene Ganztagsgrundschule Füllengarten nimmt Anmeldungen von Kindern, die außerhalb des Einzugsgebietes wohnen, von Montag, 23. Oktober, bis Mittwoch, 25. Oktober, jeweils von 11 bis 12.30 Uhr entgegen.

Für die Gebundene Ganztagsgrundschule Dellengarten können schulpflichtige Kinder, die außerhalb des Schulbezirkes wohnen, von Montag, 16. Oktober, bis Freitag, 20. Oktober, täglich von 8 bis 13 Uhr angemeldet werden.

Von Dienstag, 14. November, bis Donnerstag, 16. November, können Erziehungsberechtigte schulpflichtige Kinder, die außerhalb des Einzugsgebietes wohnen, an der Grundschule Rußhütte (Maria Montessori Grundschule) jeweils von 10 bis 13.30 Uhr anmelden. Informationen erhalten Eltern zudem am Samstag, 21. Oktober, ab 8 Uhr bei einem Tag der offenen Tür.

Sprachförderprogramm des Bildungsministeriums

Alle Grundschulen der Landeshauptstadt Saarbrücken nehmen an einem Sprachförderprogramm teil. Darin werden bereits bei der Anmeldung der neuen Schülerinnen und Schüler die Sprach- beziehungsweise Deutschkenntnisse festgestellt.

Kinder, die nicht über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, haben die Möglichkeit, Vorlaufkurse zu besuchen. Darin bekommen sie noch vor Beginn der Schulpflicht eine besondere Förderung in Deutsch. Die Teilnahme an diesen Kursen ist freiwillig.

Alle Informationen stehen auch zum Nachlesen unter www.saarbruecken.de/grundschule zur Verfügung.

 

 

 

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