Tressel: Große Koalition darf sich nicht weiter einer Wahlrechtsreform verschließen
Anlässlich der Debatte um eine Wahlrechtsreform auf Bundesebene haben die saarländischen Grünen die Große Koalition im Saarland aufgefordert, sich nicht weiter einer Modernisierung des Landtags- und Kommunalwahlrechts bezüglich des immer noch angewandten Sitzzuteilungsverfahrens nach d’Hondt zu verschließen. Denn dieses stelle die verfassungsgemäß vorgegebene Gleichheit der Wahl nicht mehr bestmöglichst sicher.
„Das Wahlrecht zum saarländischen Landtag und den Kommunalvertretungen verharrt weitestgehend noch auf dem Stand der 80er Jahre. Dies macht sich insbesondere an dem immer noch angewandten Sitzzuteilungsverfahrens nach d’Hondt bemerkbar, das die Gleichheit der Wahl nicht mehr bestmöglichst sicherstellt. Seit über 30 Jahren wird es daher nicht mehr bei Bundestagswahlen angewandt, da andere Verfahren – seit 2008 das Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers – die Gleichheit der Wahl deutlich besser sicherstellen können“, erklärt Markus Tressel MdB, Landesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen Saar.
Die Große Koalition müsse daher endlich nach dem Vorbild des Bundes das Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers für die Sitzzuteilung bei den Wahlen zum Landtag und den Kommunalvertretungen einführen. Tressel: „Mit dem derzeitigen Sitzzuteilungsverfahren nach d’Hondt werden Wahlvorschläge mit den meisten Stimmen bei der Sitzzuteilung begünstigt, so dass Wahlvorschläge mit wenig Wählern mehr Stimmen benötigen, um einen Sitz zugeteilt zu bekommen. Die Große Koalition darf sich nicht weiter der Einführung des modernen Berechnungsverfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers verschließen, um die verfassungsgemäß vorgegebene Gleichheit der Wahl bestmöglichst zu gewährleisten.“
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CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier