Saarpfalz-Kreis. Es ist wieder soweit: Der Qualifizierte Mietspiegel wird neu erstellt. Alle Mieter und Vermieter werden aufgerufen, an der Befragung teilzunehmen.
Mietspiegel werden erstellt, damit Mieter, Vermieter, Gerichte und andere Interessierte einen Überblick über die ortsüblich gezahlte Miete erhalten. Sie schaffen Transparenz, liefern „faire“ Zahlen bei Verhandlungen über eine Mietanpassung und dienen Gerichten zur Feststellung angemessener Mieten bei prozessualen Auseinandersetzungen. Der Qualifizierte Mietspiegel wird vom Gutachterausschuss des Saarpfalz-Kreises in Abstimmung mit Mieter- und Vermieterbund erstellt.
Die Datenerhebung beginnt im gesamten Kreis ab dem 21. August 2017. Hierzu werden mit Hilfe eines Zufallsverfahrens ausgewählte Mieter und Vermieter einen einseitigen Kontaktfragebogen erhalten, mit dem zunächst die Mietspiegelrelevanz der Mietverträge geprüft wird. Es wird gebeten, den ausgefüllten Kontaktbogen innerhalb von zwei Wochen in dem beigefügten portofreien Rückumschlag an den Gutachterausschuss des Saarpfalz-Kreises zurückzusenden.
Entspricht der bestehende Mietvertrag den Anforderungen, wird sich ein Interviewer, der im Auftrag der Kreisverwaltung handelt, mit den mietspiegelrelevanten Haushalten in Verbindung setzen, um eine Befragung durchzuführen. Hierbei werden Fragen zu Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung gestellt. Zur Auswertung werden weiterhin Informationen über das Baujahr des Mietobjektes, nachträglich durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen sowie die Miethöhe benötigt. Die Befragung läuft in enger Abstimmung mit dem Unabhängigen Datenschutzzentrum des Saarlandes. Die Anschrift der Befragten und die Daten zum bestehenden Mietvertrag bleiben immer getrennt, somit können Unbefugte nie einen direkten Zusammenhang zwischen den Antworten und den einzelnen Haushalten herstellen.
Der Gutachterausschuss versichert, dass die Daten ausschließlich anonymisiert ausgewertet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Nach Abschluss der Erhebung werden die Namen und die jeweiligen Anschriften aus der Adressdatenbank gelöscht. Die Teilnahme an der Erstellung des Qualifizierten Mietspiegels ist freiwillig. Doch je größer die Beteiligung desto aussagekräftiger der Mietspiegel. Daher ist der Gutachterausschuss des Saarpfalz-Kreises auf die tatkräftige Unterstützung der Bevölkerung angewiesen. Bei Fragen gibt der Gutachterausschuss des Saarpfalz-Kreises Auskunft, unter der Service-Nummer 06841/104-7208 (ab dem 21. August von 8 bis 18 Uhr) oder über Emailmietspiegel@saarpfalz-kreis.de.
Der Mietspiegel 2018 wird dann voraussichtlich ab dem Frühjahr 2018 bei der Kreisverwaltung, bei den Städten und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises sowie auf deren Internetseiten erhältlich sein.
Hintergrund: Der Gutachterausschuss des Saarpfalz-Kreises erstellt in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden sowie den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter einen neuen kreisweiten qualifizierten Mietspiegel. Um die Entwicklung auf dem Markt feststellen zu können, schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch alle vier Jahre eine Neuerstellung vor.
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CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier