Justiz-Staatssekretär Roland Theis: „Digitalen Hausfriedensbruch konsequent sanktionieren!“
Auf Einladung der hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann waren am 31. Juli und 1. August 2017 die Justizministerinnen und Justizminister der Unions-regierten Länder Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein sowie Baden-Württemberg und des Saarlandes in Kassel zusammengekommen.
Der Termin diente der Abstimmung wichtiger rechtspolitischer Themen der kommenden Jahre. Justiz-Staatssekretär Roland Theis: „Nach den drei Landtagswahlen des Jahres 2017 hat sich die rechtspolitische Agenda in den Länder verändert. Unser gemeinsames Anliegen ist eine digitale Agenda für Recht und Sicherheit. Unsere Kasseler Erklärung bildet eine Initiative von Ländern, die diese Agenda schreiben und durchsetzen wollen.“
„Dafür braucht es ein Bündel von Maßnahmen, um den Rechtsstaat in der fortschreitenden Digitalisierung sämtlicher Lebensbereiche wehrhaft zu machen. Für uns zählt dazu die Einführung einer Regelung von Auskunftsverlangen gegenüber Postdienstleistern, die wirksame Sanktionierung von Beleidigungen im Internet, die verbesserte Sicherung von Cloud-Daten, die Strafbarkeit der Sympathiewerbung für Terrorismus, die wirksamere Bekämpfung von Terrorfinanzierung und die konsequent Unterbindung krimineller Cyberinfrastrukturen.“ So die Unions-Jusitzpolitiker.
Justiz-Staatssekretär Roland Theis zu einem Schwerpunkt der Initiative: „Täter greifen mittels Schadsoftware heimlich auf Tausende Rechner und Mobiltelefone zu und nutzen die kombinierte Rechnerleistung für Cyberattacken. Die ahnungslosen Nutzer an den Computern merken allenfalls, dass ihre Systeme etwas langsamer laufen als normalerweise. Die zu Bot-Netzen verbundenen Computersysteme arbeiten koordiniert gegen Firewalls, versenden Massen-E-Mails und Tweets oder legen durch absichtlich herbeigeführte Serverüberlastungen (sog. Denial-of-Service-Attacken) ganze Systeme lahm. Wir müssen derartigen digitalen Hausfriedensbruch konsequent sanktionieren!“
Der Bundesrat habe auf Initiative der Länder bereits am 23. September 2016 den Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes „Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme ‒ Digitaler Hausfriedensbruch“ beim Deutschen Bundestag eingebracht. „Es wird Zeit, dass die Justizpolitik der Bundesregierung sich mit dieser drängenden Problematik auseinandersetzt.“
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CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier