Wehrden. Am frühen Morgen des 29.07.2017 kontrollierten Beamte hiesiger Dienststelle einen Zweiradfahrer in Völklingen – Wehrden. Der 24-jährige Völklinger war jedoch nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für sein Leichtkraftrad, sodass ihm die Weiterfahrt untersagt wurde. Im weiteren Verlauf der Nacht stellten die Beamten in der Völklinger Innenstadt einen Roller fest, dessen Fahrzeugführer, ein 17-jähriger Wallerfanger, ebenfalls nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis war. Auch ihm wurde die Weiterfahrt untersagt und sein Fahrzeugschlüssel wurde vorläufig sichergestellt. Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurden eingeleitet.

 

 

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