Das Rechtsgutachten zum Atomkraftwerk Cattenom zeigt: „Eine Klage gegen den Weiterbetrieb des Atomreaktors Cattenom ist nach französischem Recht möglich. Sie kann dann erfolgreich sein, wenn wir ein schwerwiegendes Risiko durch den Pannenreaktor nachweisen können“, sagten die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken und der saarländische Umweltstaatssekretär Roland Krämer bei der Vorstellung des Rechtsgutachtens in Trier. „Um konkrete Hinweise für das Vorliegen eines schwerwiegenden Risikos durch das AKW Cattenom zu ermitteln, haben wir zusätzlich ein sicherheitstechnisches Gutachten beim Öko-Institut in Auftrag gegeben“, erklärten Höfken und Krämer. Dieses werde voraussichtlich im Herbst vorliegen und bilde die weitere Grundlage, um über mögliche juristische Schritte zu entscheiden. Erst nach Prüfung des sicherheitstechnischen Gutachtens könne entschieden werden, ob eine Klage realistische Erfolgsaussichten habe, so Höfken und Krämer.
Ein Gutachten der Grünen Bundestagsfraktion hat ergeben, dass das AKW Cattenom nicht den heutigen europäischen Sicherheitsstandards beim Neubau von Atomkraftwerken entspricht. Das betrifft insbesondere Vorkehrungen gegen Erdbeben, Flugzeugabstürze oder Hochwasser. „Dieses Niveau kann auch nicht durch Nachrüstungen erreicht werden. Dies zeigt: Wir haben zahlreiche Anhaltspunkte, dass der Reaktor Cattenom ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung und die Umwelt ist“, erklärte die Ministerin. Ob diese für eine erfolgversprechende Klage ausreichen, werde mit dem sicherheitstechnischen Gutachten nun eingehend geprüft. Ein sorgfältiges Vorgehen sei wichtig, denn eine verlorene Klage könnte der Betreiber als offizielle Bestätigung interpretieren, dass vom AKW Cattenom keine Gefahr ausgehe, führte Höfken an.
„Wir wollen uns aber nicht auf die Prüfung von juristischen Schritten beschränken. Vielmehr werden wir dem neuen französischen Umweltminister, Nicolas Hulot, auch einen engen Austausch anbieten – sowohl zum AKW Cattenom als auch zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Energieversorgung der Zukunft aus Wind, Sonne, Wasser und Biomasse“, so Höfken und Krämer.
„Wir haben unser Ziel fest im Blick und werden alle juristischen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um das AKW Cattenom endlich stillzulegen“, sagte Krämer. Denn ein möglicher Reaktorunfall hätte die radioaktive Kontaminierung von Luft, Wasser und Nahrungsmitteln auch in weiten Teilen des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz zur Folge. „Cattenom liegt nur 12 Kilometer von unserer Landesgrenze entfernt. Mehr als 800 meldepflichtige Ereignisse seit Inbetriebnahme von Cattenom beunruhigen und erschrecken die Bevölkerung fortwährend“, so Krämer.
Zum Hintergrund des Rechtsgutachtens:
Rheinland-Pfalz und das Saarland haben das Rechtsgutachten Ende des vergangenen Jahres bei der französischen Anwaltskanzlei BMH Avocats in Paris in Auftrag gegeben. Es wurde am 28. Juni vorgelegt und zeigt auf, dass für eine mögliche Klage nur Rechtsmittel nach französischem Recht – nicht aber nach europäischem Recht – in Betracht kommen. Eine Klage hätte nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn Nachweise für ein schwerwiegendes Risikos (z.B. bei der Erdbeben- oder Hochwassersicherheit) vorgelegt werden können. Um dies zu prüfen, haben das rheinland-pfälzische sowie das saarländische Umweltministerium ein sicherheitstechnisches Gutachten bei dem renommierten Öko-Institut in Darmstadt in Auftrag gegeben. Können nach dem sicherheitstechnischen Gutachten hinreichende Nachweise für ein „schwerwiegendes Risiko“ erbracht werden, würden sich folgende rechtliche Möglichkeiten für die rheinland-pfälzische und saarländische Landesregierung ergeben:
Um einen Rechtsstreit zwecks Abschaltung oder Rückbau des AKW Cattenom einzuleiten, muss die französische Regierung mit einem begründeten Antrag zur Schließung des AKW Cattenom angeschrieben werden. Das Schreiben muss Belege für schwerwiegende Risiken enthalten.
Sollte keine positive Antwort innerhalb von zwei Monaten erfolgen, oder wird der Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Straßburg eine verwaltungsrechtliche Klage zu erheben.
Bei Abweisung der Klage kann das Verwaltungsberufungsgericht Nancy angerufen werden. Wird auch diese Berufungsklage abgewiesen, ist für das Revisionsverfahren der Staatsrat als höchstes französisches Verwaltungsgericht zuständig.
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CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier