Die Landwirte im Saarland haben wegen der anhaltenden Trockenheit und Hitze Probleme, genügend Futter für ihr Vieh vorzuhalten. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat Landwirtschaftsminister Reinhold Jost verfügt, die Nutzung ökologischer Vorrangflächen zuzulassen.
Der Minister stützt sich dabei auf eine Ausnahmeklausel in der so genannten Direktzahlungen-Durchführungsverordnung. Diese besagt: „Die zuständigen Behörden der Länder können ab dem 1. Juli des jeweiligen Jahres allgemein oder im Einzelfall zulassen, dass in Gebieten, in denen aufgrund außergewöhnlicher Umstände, insbesondere ungünstiger Witterungsereignisse, nicht ausreichend Futter zur Verfügung steht oder stehen wird, der Aufwuchs durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung für Futterzwecke genutzt wird.“
Die durchschnittliche Niederschlagsmenge (Monatsmittel) im Saarland betrug im April nur etwa 10% und im Mai knapp 28% des langjährigen Monatsmittels.
Ab dem 1. Juli dürfen Landwirte also ihre im Umweltinteresse genutzten brachliegenden Flächen (Flächen mit Nutzungscode 062) sowie die im Umweltinteresse genutzten Feldränder (Flächen mit Nutzungscode 058) zu Futterzwecken nutzen. Dies gibt den Landwirten die Möglichkeit, ihre Futtervorräte auch von diesen Flächen zu füllen und die Ertragseinbußen zumindest etwas abzumildern.
„Mit dieser Entscheidung können wir die Landwirte bei dieser extremen Trockenheit zumindest ein wenig entlasten“, so Minister Jost.
Foto: Symbolbild Fotolia
CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier