Blieskastel. Bei der Bewältigung des Pflegealltags sind Angehörige eine wichtige und unerlässliche Stütze. Mit der “Pflegemedaille des Saarlandes“ will die Saarländische Landesregierung auf den Einsatz pflegender Angehöriger aufmerksam machen und das ehrenamtliche Engagement würdigen. Fast drei Viertel der Pflegebedürftigen im Saarland, die Leistungen nach der Pflegeversicherung erhalten, werden zu Hause gepflegt, davon der größte Teil ohne Unterstützung durch ambulante Pflegedienste. Wer einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut und ihm damit ein Verbleiben in der vertrauten Umgebung ermöglicht, erfüllt eine wichtige Aufgabe, die aus unserer Gesellschaft nicht wegzudenken ist. Er trägt entscheidend dazu bei, dass Menschlichkeit und Miteinander ihren Platz haben. Dieses Engagement verdient gesellschaftliche Anerkennung.
Mit der Pflegemedaille des Saarlandes werden Personen für ihr besonderes Engagement in der Pflege und bei der Betreuung von pflegebedürftigen Personen oder Menschen mit Behinderung gewürdigt. Es können Personen ausgezeichnet werden, die ihren Wohnsitz im Saarland haben und die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren gepflegt und betreut haben. Die Pflege soll nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung ebenso wenig aus wie kürzere Unterbrechungen in der Pflege.
Vorschlagsberechtigt sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Bürgermeister/innen und Ortsvorsteher/innen, die privaten Verbände der Senioren- und Behindertenhilfe, der Landesseniorenbeirat, der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfegruppen, Kommunen und Landkreise sowie jede Bürgerin und jeder Bürger.
Ministerin Bachmann verbindet mit diesem Schreiben die herzliche Bitte, dass Sie Ihnen bekannte und für diese Auszeichnung aus Ihrer Kommune, Ihrem Verbund bzw. Ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich in Frage kommende Personen, die seit mindestens fünf Jahren Angehörige pflegen und diese Auszeichnung verdient haben, benennen und melden mögen. Der Vorschlag sollte auf einer DIN-A4- Seite kurz die vorgeschlagene Person und ihren Pflegeeinsatz beschreiben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Anträge für das Jahr 2017 können auf www.pflegemedaille.saarland.de heruntergeladen werden. Bitte senden Sie diese bis spätestens 15. September 2017 an das Referat B 6 des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Franz-Josef- Röder-Straße 23, 66119 Saarbrücken.
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