Saarbrücken. Am Freitagabend, 19.05.2017, führten die Zentralen Verkehrspolizeilichen Dienste mit Unterstützung mehrerer Polizeiinspektionen gemeinsame Verkehrskontrollen durch. Die im Großraum Neunkirchen an verschiedenen Stellen durchgeführten Kontrollen ergaben im Ergebnis diverse Verstöße hinsichtlich der Verkehrstüchtigkeit. Die Einsatzkräfte leiteten fünf Strafverfahren wegen Alkohol und Drogen, zwei Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, sowie zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Daneben wurde einem Fahrer die Weiterfahrt untersagt, dessen alkoholische Beeinflussung sich gerade noch im Grenzbereich bewegte. Von zwei Fahrzeugführern wurden die Führerscheine einbehalten, bei denen eine längerfristige Entziehung der Fahrerlaubnis zu erwarten ist. Alkohol und Drogen gehören neben Geschwindigkeitsverstößen immer noch zu den Unfallhauptursachen.
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