Im Rahmen ihrer diesjährigen Jahreskonferenz in Konstanz befassten sich die Finanzminister der Länder am Freitag (19.05.2017) unter anderem mit dem Umsatzsteuerbetrug im Internet/Onlinehandel. Finanzminister Stephan Toscani: „Nach groben Schätzungen liegen die Steuerausfälle beim Internethandel in Deutschland im dreistelligen Millionenbereich. Für das Saarland bedeutet dies Ausfälle zwischen 5 und 10 Mio. Euro pro Jahr. Wir gehen nun mit Nachdruck gegen den Umsatzsteuerbetrug beim Onlinehandel vor. Es geht darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen zu schaffen – und zwar unabhängig davon, ob sie ihre Waren im Internet verkaufen oder im Einzelhandel vor Ort. Es geht darum, die Einnahmen des Staates zu sichern.“
Bei dem Betrug verkaufen insbesondere Händler aus Staaten außerhalb der Europäischen Union Waren über Internet-Verkaufsplattformen an private Abnehmer und versteuern die damit erzielten – oft hohen – Umsätze nicht ordnungsgemäß. So hinterziehen sie sowohl bei den Einfuhrabgaben (Zölle und Einfuhrumsatzsteuer), als auch bei der Umsatzsteuer, die bei jedem Verkaufsgeschäft an den Endkunden anfällt, Steuern. Im ersten Fall durch zu geringe Warenanmeldungen, im zweiten Fall durch fehlende steuerliche Registrierung der Unternehmen bei den Finanzbehörden. Die Kundinnen und Kunden glauben, sie bezahlen die Umsatzsteuer, die Händler führen sie aber nicht ab.
Finanzminister Stephan Toscani: „Auch beim Internethandel muss der Fiskus im Interesse aller steuerehrlichen Unternehmen betrügerische Aktivitäten unterbinden und eine vollständige Erhebung der geschuldeten Umsatzsteuer sicherstellen. Den Betrug könnte man beispielweise dadurch einschränken, dass man die Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung nimmt. Diese könnten verpflichtet werden, selbst für derartige Verkaufsvorgänge die Steuern zu zahlen bzw. wichtige Informationen zu ihren Geschäftspartnern gegenüber den Finanzbehörden offenzulegen.“
Eine Arbeitsgruppe der Finanzressorts der Länder und des Bundesfinanzministeriums soll nun Vorschläge für gesetzliche Änderungen bis zum Herbst 2017 vorlegen. Die Änderungen sollen gleich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode des Bundes eingebracht und beschlossen werden.
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CvD: Sven Herzog Saarbrücken Trier