Der saarländische Minister für Umwelt- und Verbraucherschutz, Reinhold Jost, hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um sicher zu stellen, dass keine gentechnisch veränderten Petunien im Saarland mehr in den Verkauf gelangen und alle betroffenen Pflanzen sachgerecht zerstört und entsorgt werden.

„Wir wollen mit der Verfügung auf Nummer sicher gehen. Denn es ist nicht auszuschließen, dass neben den bereits bekannten und von uns unterrichteten Betrieben gentechnisch veränderte Petunien auch an weitere Händler geliefert wurden“, so Minister Jost.

Die Allgemeinverfügung sowie eine Liste der bekannten gentechnisch veränderten Petunienlinien stehen im Internet unter www.saarland.de/224539.htm zum Download bereit.

Wie bereits gemeldet, haben Kontrollen der Gentechnikbehörden der Länder bestätigt, dass gentechnisch veränderte Petunien auch in Deutschland in den Handel gekommen sind. Die gentechnisch veränderten Pflanzen waren zunächst in Finnland identifiziert worden. Die saarländischen Betriebe, von denen bekannt wurde, dass sie entsprechende Lieferungen erhielten, wurden direkt vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz als der im Saarland zuständigen Gentechnikbehörde über die erforderlichen Maßnahmen informiert.

Da der Verkauf und die Anpflanzung gentechnisch veränderter Petunien in Deutschland nicht erlaubt ist, sind die in Betrieben noch vorhandenen Petunien entsprechend zu vernichten. Dabei müssen die Pflanzen so entsorgt werden, dass die Vermehrungsfähigkeit unterbunden wird. Dies kann durch Zerkleinerung und anschließende Kompostierung erfolgen. Ebenso ist eine Vernichtung durch Verbrennen, Dämpfen, Autoklavieren, Einfrieren, Kochen oder Trocknen möglich. Das Kompostieren des Pflanzenmaterials kann auf dem Grundstück des jeweiligen Betriebs stattfinden oder das Material kann an eine Kompostierungsanlage abgegeben werden, nachdem es inaktiviert wurde (z. B. durch Häckseln, Trocknen).

Welche Petunienlinien nachweislich gentechnisch verändert sind, ist in der zum Download bereitstehenden Liste aufgeführt.

Da die Handelsnamen im Zuge des Vertriebs aber teilweise geändert werden, empfiehlt Minister Jost den Händlern, aus Vorsorgegründen grundsätzlich keine orange- bzw. lachsfarbenen Petunien von ihren Lieferanten anzunehmen und zu veräußern.

Privatpersonen, die entsprechende Petunien in ihrem Besitz haben, wird empfohlen, diese über den Restmüll zu entsorgen.

 

 

Foto: Symbolbild Fotolia