„Auch schon bevor ich den Vorsitz der Innenministerkonferenz inne hatte, habe ich mich dafür eingesetzt, dass der minderschwere Fall für Wohnungseinbrüche abgeschafft und eine Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr festgeschrieben wird“, sagt Saar-Minister Klaus Bouillon. „Die jetzige Änderung des Strafgesetzbuches ist ein notwendiger Schritt in der gemeinsamen Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls.“
Für einen Einbruch in eine Privatwohnung, wird es zukünftig mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe (bis zu 10 Jahren) geben, die Möglichkeit nach unten von der Mindeststrafe abzuweichen, wird es nicht mehr geben.
Der Minister: „Im Saarland verzeichnen wir im Bereich Wohnungseinbruchdiebstahl einen Rückgang von 20,1 Prozent – eine beachtliche Entwicklung, denn diese Quote ist doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt. Mit der spezialisierten Bearbeitung von Einbrüchen in unserem 3-Standorte-Modell, unseren landesweiten Kontrolltagen oder den Informations- und Präventionsveranstaltungen arbeiten wir erfolgreich an der Bekämpfung der Wohnungseinbruchkriminalität.“
Der neue Gesetzesentwurf sei ein effektives Instrumentarium, um klare Maßstäbe zu setzen, mit denen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt würde, so Klaus Bouillon.
Neben der Verschärfung des Strafmaßes soll auch die Abfrage von gespeicherten Vorratsdaten von Mobilfunkgeräten und Computern möglich sein – eine Neuregelung, die der saarländische Innenminister ebenfalls begrüßt und seit langem fordert.
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