Von den Beschlüssen, die von den 16 Regierungschefinnen und –chefs der Länder Anfang Februar 2017 bei der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) festgeschrieben wurden, sind viele im Saarland schon gängige Praxis. Innenminister Klaus Bouillon: „Bei der Umsetzung der Maßnahmen übernimmt das Saarland eine Vorreiterrolle. Denn wir haben viele der drängenden Aufgaben im Umgang mit Flüchtlingen bereits realisiert bzw. angestoßen. “
Folgende Beschlüsse der MPK sind im Saarland bereits umgesetzt:
- Förderung der freiwilligen Rückkehr
Bereits seit November 2016 wird die freiwillige Rückkehr im Saarland gefördert: Im Rahmen eines Pilotprojektes mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden Asylbegehrende in der Landesaufnahmestelle Lebach in einem mehrstufigen Verfahren ab ihrer Ankunft auf die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise hingewiesen. Auch sonstige ausreisepflichtige Personen werden dort beraten, ebenso wie ausreisewillige anerkannte Flüchtlinge. Durch eine intensive und individuelle Beratung soll eine zeitnahe und geplante Rückkehr mit dem Ziel einer nachhaltigen Reintegration der Menschen in ihrer Heimat unterstützt werden. Seit Start des Projektes am 14.11.2016 haben sich bereits 129 Personen an die Rückkehrberatungsstelle gewandt (bis 17.02.2017).
- Schaffung einer zentralen Stelle für wesentliche Rückkehrfragen
Auch die von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geforderte Konzentrierung der Verantwortung für alle wesentlichen mit Rückkehrfragen zusammenhängenden Aufgaben in den Ländern wurde im Saarland schon vor Jahren umgesetzt: Das Saarland verfügt mit der Zentralen Ausländerbehörde über eine für das ganze Land zuständige Ausländerbehörde. Insoweit werden hier auch alle Maßnahmen und Kompetenzen im Bereich Rückkehr gebündelt.
- Keine dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen ohne Bleibeperspektive
Der MPK-Beschluss sieht vor, neu ankommende Asylbewerber nach Möglichkeit nicht in den Kommunen dezentral unterzubringen, sofern diese keine Bleibeperspektive haben. Dies ist im Saarland geübte Praxis und wird durch die besondere Struktur der Landesaufnahmestelle(Erstaufnahmeeinrichtung und Gemeinschaftsunterkunft des Landes „unter einem Dach“) ermöglicht.
- Bereitstellung ausreichende Abschiebehaftplätze
Die Forderung der MPK hinsichtlich der Bereithaltung ausreichender Abschiebungshaftplätze durch die Länder ist für das Saarland bereits erfüllt: Mit dem Land Rheinland-Pfalz wurde schon vor Jahren eine Verwaltungsvereinbarung zur Unterbringung der saarländischen Abschiebungshäftlinge in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige in Ingelheim abgeschlossen.
- Entwicklung eines Verfahrens zur vollständigen Erfassung freiwilliger Rückkehrer und Abschiebungen
Im Landesverwaltungsamt sind diese Fälle bereits erfasst: 2016 wurden insgesamt 218 Personen abgeschoben, 251 Personen sind im gleichen Zeitraum freiwillig ausgereist, davon im Rahmen des sogenannten REAG/GARP-Förderprogramms 78 Personen, ohne REAG/GARP-Förderung 173 Personen.
- Konzept zur Verbesserung der Kommunikationswege zwischen Ausländerbehörden und Sozialleistungsbehörden.
Im Saarland werden Leistungskürzungen in der Landesaufnahmestelle Lebach konsequent umgesetzt. Die Kommunikation zwischen Ausländerbehörde und Sozialbehörden funktioniert gut.
- Verbesserung des Verfahrens zur ärztlichen Begutachtung der Reisefähigkeit, vermehrter Einsatz von Amtsärzten
Hier kann das Saarland bereits „Vollzug“ melden: Beim polizeiärztlichen Dienst wurde eine psychiatrische Fachärztin zur Unterstützung des Polizeiarztes als Amtsarzt eingestellt. Sie überprüft die Reisetauglichkeit.
Weitere Beschlüsse wie die beschleunigte Bearbeitung von Asylfolgeanträgen durch das BAMF, Personalverstärkung und vereinfachte Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Bearbeitung von Dublin-Verfahren werden von Seiten des Saarlandes ausdrücklich begrüßt.
„Vor allem unterstützt das Saarland die Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, sagt Minister Bouillon. „Gerade mit Blick auf ausreisepflichte Personen, von denen eine Gefahr ausgeht, müssen wir die derzeitigen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen verschärfen.“
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