Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind elementare Bestandteile des neuen Frauenförderplans der Gemeinde Quierschied.
In der Gemeinderatssitzung am 27. April 2017 stellte Bürgermeister Lutz Maurer gemeinsam mit der Kommunalen Frauenbeauftragten Birgit Biehl diesen bis 2020 gültigen Plan vor, den der Gemeinderat anschließend zustimmend zur Kenntnis nahm. Demnach präsentiert sich die Gemeinde Quierschied als zukunftsorientierte Behörde, die auf die fachlichen und sozialen Kompetenzen von Frauen baut. Zum Stichtag, dem 30. Juni 2016, waren bei der Gemeinde Quierschied 76 Frauen und 49 Männer beschäftigt. Der Frauenanteil beträgt demnach 62,4 Prozent. Die Gewichtung zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten stellt sich in den jeweiligen Bereichen unterschiedlich dar. So arbeiten in den Kindertagesstätten 97 Prozent Frauen, in der Verwaltung 65 Prozent, beim Bauhof dagegen nur 9,4 Prozent.
Bei einem Gesamtfrauenanteil von 62,4 Prozent könnte der Eindruck entstehen, dass in Sachen Frauenförderung kein weiterer Handlungsbedarf bestehe. So einfach sieht es das Landesgleichstellungsgesetz (LGG), dessen Novellierung am 17. Juni 2015 im Landtag verabschiedet wurde, aber nicht. Das LGG verlangt vielmehr, dass die Personalstruktur genauer analysiert wird, um aufzuzeigen, wie die Frauen besoldet oder vergütet werden, wo Frauen in Vorgesetzten- und Leitungspositionen anzutreffen sind und wo Unterrepräsentanzen von Frauen vorhanden sind. Neu ist, dass überall dort, wo Frauen unterrepräsentiert sind, verbindliche Zielvorgaben formuliert werden müssen, um die Unterrepräsentanz noch während der Geltungsdauer des aktuellen Frauenförderplanes zu beseitigen. Das bedeutet, dass in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, diese bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt werden, soweit nicht in der Person eines männlichen Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. „Die Gemeinde Quierschied hat sich bereits in den vergangenen Jahren im Hinblick auf die Förderung von Frauen mit ihren Frauenförderplänen Ziele gesetzt und deren Durchsetzung betrieben, obwohl das Gesetz verbindliche Zielvorgaben noch nicht vorgesehen hatte“, erklärt die Kommunale Frauenbeauftragte Birgit Biehl: „So haben wir zum Beispiel von drei Leitungsstellen in der Verwaltung eine Stelle mit einer Frau besetzt, was einem Frauenanteil von rund 33 Prozent entspricht. Auch in den höheren Besoldungs- und Entgeltgruppen haben die Frauen in den letzten Jahren zugelegt. Aus meiner Sicht ist das eine erfreuliche Entwicklung. Es freut mich auch, dass Kollegen bereit sind, sich Familienpflichten mit ihrer Partnerin zu teilen, auch ein Schritt in Richtung Gleichberechtigung.
„Wir sehen uns als zukunftsorientierte Gemeinde“, so Bürgermeister Lutz Maurer, „weshalb der Frauenförderplan neben der gezielten Frauenförderung auch geeignete Maßnahmen enthält, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit von Arbeitgeberseite aus zu unterstützen. Die Organisation des familiären Umfeldes, sei es die Kinderbetreuung oder die Pflege naher Angehöriger, ist für viele Beschäftigte eine große Herausforderung, bei der wir sie nicht alleine lassen wollen. Die überschaubare Struktur der Gemeinde Quierschied lässt es zu, dass wir hier eher im Einzelfall nach Lösungen für die betroffenen Beschäftigten suchen werden und keine Pauschalregelungen vorgesehen haben. Mit geeigneten Hilfestellungen wie flexiblen und familienfreundlich gestalteten Arbeitszeiten und Teilzeitangeboten, wo sie betrieblich möglich sind, soll betroffenen Mitarbeiterinnen und natürlich auch Mitarbeitern der tägliche Spagat zwischen Familienpflichten und Arbeit erleichtert werden.“
Foto: Foto: Gemeinde Quierschied/Zenner