Die Lebacher Schiedsmänner (v.l.): Henning Freichel, Hermann Conzen und Edgar Bastuck

 

Lebach. Drei Lebacher Schiedsmänner moderieren Streitigkeiten. Es dürfte kaum jemanden geben, der den Begriff „Schiedsmann“ nicht kennt. Doch die wenigsten wissen, was dieses Ehrenamt so alles umfasst. Grundsätzlich ist zu bemerken, dass Schiedsleute in erster Linie „Streitschlichter“ sind, also Mediatoren, die im Falle eines Streites die beteiligten Personen oder Institutionen an einen Tisch bringen, um deren Streit außergerichtlich und damit für beide Seiten außerordentlich kostengünstig beizulegen. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich sowohl auf bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten wie auch auf Strafsachen. Um die Gerichte zu entlasten, sind Schiedsverfahren zwingend einer zivilrechtlichen Klage vorgeschaltet bei nachbarschaftlichen Einwirkungen auf ein Grundstück sowie bei Grenzverletzungen, aber auch bei der Verletzung der persönlichen Ehre. Auch die Strafgerichte haben Schiedsverfahren vorgeschaltet, nämlich bei den Tatbeständen der Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung und Verletzung des Briefgeheimnisses.

So ist es nicht verwunderlich, dass nachbarschaftliche Streitigkeiten aller Art den Großteil der Arbeit der Lebacher Schiedsmänner Edgar Bastuck, Hermann Conzen und Henning Freichel ausmachen. Durchschnittlich zehn Mal und mehr werden die Schiedsmänner im Jahr um Vermittlung gebeten. Dies kann ein förmliches Verfahren sein, aber auch ein schlichtendes Gespräch im Vorfeld. Andererseits – der Schiedsspruch mit einer Einigung ist rechtlich einklagbar. Wichtig bei der Schiedsvermittlung: Es geht nicht unbedingt um die Durchsetzung von Rechten oder das Pochen auf dem Wortlaut des Gesetzes. Die Streitparteien können sich mit gesundem Menschenverstand auf Kompromisse einigen, die auch allen nützen. Da muss nicht immer jeder Baum fallen, jeder Heckenschnitt mit Metermaß geprüft werden. Das richtige Augenmaß im gemeinsamen Umgang miteinander finden – dabei hilfte der Schiedsmann gerne, kostengünstig – und vor allem unparteiisch. Über die Hälfte der förmlichen Verfahren werden auf diese Weise beigelegt, so dass die Gerichte nicht mehr bemüht werden müssen und Kosten gespart werden. Sind die Fronten so verhärtet, dass eine Einigung nicht möglich ist, so erklärt der Schiedsmann das Schiedsverfahren für gescheitert – oftmals die Vorstufe einer nachfolgenden gerichtlichen Auseinandersetzung.

Nachfolgend die Schiedsbezirke mit den Kontaktdaten der zuständigen Schiedsleute:

Schiedsbezirk 1 (Lebach, Landsweiler, Falscheid, Eidenborn, Knorscheid): Hermann Conzen, Trierer Straße 17, Tel. 06881/55239.

Schiedsbezirk 2 (Aschbach, Gresaubach, Niedersaubach): Edgar Bastuck, Zur Eiche 16A, Tel. 06881/52147, mobil 0152/29933903.

Schiedsbezirk 3 (Dörsdorf, Steinbach, Thalexweiler): Henning Freichel, Saarbrücker Straße 40, Tel. mobil 0170/7332593.

 

 

Foto: Gemeinde Lebach