Am Karfreitag (14.04.2017) kontrollierten 22 Polizeibeamtinnen und -beamte der Zentralen Verkehrspolizeilichen Dienste insgesamt 95 getunte Kraftfahrzeuge. Anlass war der sogenannte „Carfreitag“, der in der Szene der Fahrzeugverliebten oftmals als Saisonauftakt bzw. Veranstaltungstag für Tuningtreffen genutzt wird.
Von den polizeilich kontrollierten Fahrzeugen durften insgesamt 18 ihre Fahrt nicht mehr weiter fortsetzten. Infolge technischer Veränderungen war die jeweilige Betriebserlaubnis erloschen. Unter anderem stellten die Beamten Manipulationen an Auspuffanlagen und fehlerhafte Bereifungen fest, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis der jeweiligen Fahrzeuge führte.
Im Umfeld der Kontrollen führte die Polizei mehrere Geschwindigkeitsmessungen durch, mit dem Ergebnis, dass insgesamt 65 Verwarngeld- und 13 Bußgeldverstöße nach Geschwindigkeitsverstößen festgestellt wurden. Vier der gemessenen Fahrzeugführer werden zusätzlich zu dem Bußgeld für einen Monat ihren Führerschein abgeben müssen. Spitzenreiter am „Carfreitag“ war ein Pkw, der bei erlaubten 70 km/h mit 135 km/h unterwegs war. Den Fahrzeugführer erwarten nun 240 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Auch in Zukunft werden die Verkehrsdienste technisch veränderte Fahrzeuge hinsichtlich ihrer Verkehrstauglichkeit überprüfen.
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